Häufig gestellte Fragen
Zu Inkontinenzhilfen
- Anwendung von Inkontinenzhilfen
- Lieferung und Versand
- Rechnung und Zuzahlung
- Versorgung von Inkontinenzhilfen
Nach einer ausführlichen Beratung mit unseren Kundenberatern wird Ihnen ein individuell zusammengestelltes Musterpaket zugesandt. So können Sie die Inkontinenzhilfen testen und entscheiden, welche für Sie die Richtige ist.
Bei Fragen zu den Inkontinenzhilfen wenden Sie sich an uns.
Die Überzeugung, dass dickere Inkontinenzhilfen saugfähiger sind, ist nicht korrekt. Dünnere Inkontinenzhilfen verfügen über eine zusammengepresste Saugschicht, wodurch nicht nur der Anwendungskomfort verbessert wird (das Produkt ist diskret), sondern vor allem der Urin besser im Inneren der Inkontinenzhilfe verteilt wird. Die Saugstärke wird durch die Verwendung von speziellen Superabsorbern bestimmt. Es handelt sich dabei um ein Bindemittel, das die Flüssigkeit in Gel umwandelt und den Uringeruch neutralisiert.
Die häufigste Ursache für das Durchdringen des Urins aus der Inkontinenzhilfe ist die falsche Saugkraft oder Konfektionsgröße. Um das Durchnässen zu vermeiden und den Tragekomfort zu sichern, kommt es auch auf die richtige Anlegetechnik an. Hier sollte beachtet werden, dass die Inkontinenzhilfen die richtige Größe haben und die seitlichen Auslaufsperren richtig am Körper anliegen und nicht verdreht sind.
Es gibt speziell geformte Inkontinenzhilfen, die für die Anatomie des Mannes bzw. der Frauen geformt sind. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
Sprechen Sie gerne unsere Kundenberatung an. Wir helfen Ihnen die passende Inkontinenzhilfe zu finden.
Wir benötigen für die erste Versorgung eine ärztliche Verordnung (Rezept) über Inkontinenzhilfen. Sie erhalten von uns alle weiteren Unterlagen mit der Mustersendung, die Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung kostenfrei mit dem beiliegenden Freiumschlang an uns senden können. Bitte denken Sie daran, uns auch eine Kopie des Befreiungsausweises zur Verfügung zu stellen, wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind.
Wir legen die benötigte Menge anhand Ihrer Bedürfnisse bei der Beratung fest. Sollten Sie die festgelegte Menge überschreiten, sind Sie in der Regel nicht mit einer optimaler Inkontinenzhilfe versorgt. Sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Anpassung des Verbrauchs geht.
Wir liefern grundsätzlich nur auf Abruf. Das bedeutet für Sie, wenn sich Ihre Ware dem Ende zuneigt, bestellen Sie ganz unkompliziert. Rufen Sie uns dafür gerne an oder kontaktieren Sie uns über die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.
Bei einer bestehenden Versorgung informieren wir Sie postalisch über den Ablauf der Gültigkeit. Gerne gibt Ihnen unsere Kundenberatung Auskunft über die Gültigkeit Ihres Rezepts.
Auf Ihrem Rezept sollte die Diagnose und der Verordnungszeitraum vermerkt sein. Mit dem Vermerk „Dauerverordnung“ können wir die Genehmigung für den längstmöglichen Zeitraum einholen.
Sie sind als Versicherter dazu verpflichtet monatlich 10 % vom Pauschalbetrag, den die Krankenkasse pro Monat für jeden Versicherten übernimmt, als gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Die Zuzahlungsgebühren fallen für jeden Versorgungsmonat an und nicht nur für den Monat, in dem Sie die Ware erhalten haben.
Sind Sie befreit von den gesetzlichen Zuzahlungen? Dann schicken Sie uns einfach die Kopie Ihrer Befreiung. So fallen keine gesetzlichen Zuzahlungen für Sie an.
Haben Sie sich für eine höherwertige Versorgung mit zuzahlungspflichtigen Inkontinenzhilfen entschieden, fällt pro Lieferung eine sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung an. Die Höhe der wirtschaftlichen Aufzahlung ist von der gewählten Inkontinenzhilfe abhängig und auf der Mehrkostenerklärung vermerkt.
Es entstehen für Sie keinerlei Versandkosten. Wir liefern Ihre Ware kostenlos direkt zu Ihnen nach Hause.
Sie erhalten quartalsweise eine Rechnung über die gesetzliche Zuzahlung. Sollten Sie eine Versorgung mit einem höherwertigen Produkt in Anspruch nehmen, erhalten Sie zusätzlich bei jeder Lieferung eine Rechnung für die wirtschaftliche Aufzahlung.
Sie haben aber die Möglichkeit uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dadurch sparen Sie sich lästigen Aufwand, unnötige Wege und Überweisungskosten.
Wenn Sie Rückfragen zu einer erhaltenen Rechnung haben, können Sie sich gerne jederzeit an unsere Kundenberatung wenden.
Was ist der Unterschied zwischen einer wirtschaftlichen Aufzahlung und einer gesetzlichen Zuzahlung?
Bei der gesetzlichen Zuzahlung handelt es sich um Ihren Beitrag von 10 % des Pauschalbetrages, den die Kasse monatlich für Sie übernimmt. Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, schicken Sie uns bitte eine Kopie Ihres Befreiungsausweises zu.
Eine wirtschaftliche Aufzahlung haben Sie zu leisten, wenn das von Ihnen gewählte Produkt teurer ist als der Pauschalbetrag, den die Kasse für die medizinisch notwendige Versorgung monatlich übernimmt. Die wirtschaftliche Aufzahlung wird immer pro Karton erhoben.
Ihr Paket wird in der Regel noch am Tag der Bestellung an den Paketdienst DHL übergeben. Falls Sie auf ein Paket warten, wenden Sie sich gerne an unsere Kundenberatung.
Sollten Sie falsche Ware erhalten haben, bitten wir Sie aus hygienischen Gründen nicht die Innenpakete (Beutel) zu öffnen, da wir nur Kartons mit verschlossenen Beuteln zurücknehmen. Rufen Sie gleich bei unserer Kundenberatung an. Bitte senden Sie keine Ware ohne Absprache an uns zurück.
Zu Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch)
Liegt bei Ihnen ein Pflegegrad vor, haben Sie Anspruch auf „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“. Diese Pflegehilfsmittel werden von der Krankenkasse monatlich bis zu höchstens 40 € übernommen (gem. § 78 Abs. 1 i.V. m § 40 Abs. 2 SGB XI).
Diese Leistungen werden nicht automatisch von der Pflegekasse erbracht und müssen beantragt werden. Bei Bedarf dieser Pflegehilfsmittel, wenden Sie sich direkt an uns. Gerne senden wir Ihnen den Antrag zu.