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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Menschen mit einem Pflegegrad bedürfen besonderer Zuwendung und Aufmerksamkeit bei der Pflege. Speziell Senioren sind oft sehr anfällig gegenüber Infektionen und es ist nicht immer einfach, die hohen Hygienestandards einzuhalten. Hierbei erleichtern Ihnen die richtigen Produkte den täglichen Umgang mit der pflegebedürftigen Person.

Wenn Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger in einen der Pflegegrade 1, 2, 3, 4 oder 5 eingestuft sind und zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft, ggf. auch mit Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes, gepflegt werden, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.

Pflegehilfsmittel im Ãœberblick

Wir liefern individuell zusammengestellte Pflegehilfsmittel zuzahlungs- und versandkostenfrei bequem zu Ihnen nach Hause. Dabei stehen Ihnen folgende zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Auswahl:

  • Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
  • Saugende Bettschutzeinlagen (wiederverwendbar)
  • Schutzschürzen (Einmalgebrauch)
  • Schutzschürzen (wiederverwendbar)
  • Medizinischer Mundschutz und FFP2-Masken
  • Einmalhandschuhe (S, M, L, XL)
  • Hände- und Flächendesinfektion
  • Hände- und Flächendesinfektionstücher
  • Schutzservietten (Einmalgebrauch)
  • Fingerlinge

Kostenübernahme sichern

Wer kann Pflegehilfsmittel beanspruchen?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von aktuell 40 Euro pro Monat kann eine pflegebedürftige Person rezept- und kostenfrei erhalten, wenn sie:

  • in einer der Pflegegrade 1, 2, 3, 4 oder 5 eingestuft ist

  • zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von einem Angehörigen, ggf. auch mit Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes, gepflegt wird

Treffen die genannten Kriterien zu?

Wenn Sie eine monatliche Versorgung mit zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel durch uns wünschen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir kümmern uns um die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse.