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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Menschen mit einem Pflegegrad bedürfen besonderer Zuwendung und Aufmerksamkeit bei der Pflege. Speziell Senioren sind oft sehr anfällig gegenüber Infektionen und es ist nicht immer einfach, die hohen Hygienestandards einzuhalten. Hierbei erleichtern Ihnen die richtigen Produkte den täglichen Umgang mit der pflegebedürftigen Person.
Wenn Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger in einen der Pflegegrade 1, 2, 3, 4 oder 5 eingestuft sind und zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft, ggf. auch mit Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes, gepflegt werden, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.
Pflegehilfsmittel im Ãœberblick
Wir liefern individuell zusammengestellte Pflegehilfsmittel zuzahlungs- und versandkostenfrei bequem zu Ihnen nach Hause. Dabei stehen Ihnen folgende zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Auswahl:
- Saugende Bettschutzeinlagen (Einmalgebrauch)
- Saugende Bettschutzeinlagen (wiederverwendbar)
- Schutzschürzen (Einmalgebrauch)
- Schutzschürzen (wiederverwendbar)
- Medizinischer Mundschutz und FFP2-Masken
- Einmalhandschuhe (S, M, L, XL)
- Hände- und Flächendesinfektion
- Hände- und Flächendesinfektionstücher
- Schutzservietten (Einmalgebrauch)
- Fingerlinge
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Wer kann Pflegehilfsmittel beanspruchen?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von aktuell 40 Euro pro Monat kann eine pflegebedürftige Person rezept- und kostenfrei erhalten, wenn sie: