Menschen mit einem Pflegegrad bedürfen besonderer Zuwendung und Aufmerksamkeit bei der Pflege. Speziell Senioren sind oft sehr anfällig gegenüber Infektionen und es ist nicht immer einfach, die hohen Hygienestandards einzuhalten. Hierbei erleichtern Ihnen die richtigen Produkte den täglichen Umgang mit der pflegebedürftigen Person.
Wenn Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger in einen der Pflegegrade 1, 2, 3, 4 oder 5 eingestuft sind und zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft, ggf. auch mit Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes, gepflegt werden, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.
Wir liefern individuell zusammengestellte Pflegehilfsmittel zuzahlungs- und versandkostenfrei bequem zu Ihnen nach Hause. Dabei stehen Ihnen folgende zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Auswahl:
Wiederverwendbare Schutzschürzen bestehen aus robustem, abwischbarem Material. Sie schützen die Kleidung effektiv vor Flüssigkeiten und lassen sich leicht reinigen. Ideal für den dauerhaften Einsatz im Pflegealltag.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von Angehörigen – ggf. mit Unterstützung eines Pflegedienstes – betreut werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Wenn Sie eine monatliche Versorgung durch uns wünschen, kümmern wir uns gerne um die Genehmigung. Melden Sie sich einfach bei uns!
Die Überzeugung, dass dickere Inkontinenzhilfen saugfähiger sind, ist nicht korrekt. Dünnere Inkontinenzhilfen verfügen über eine zusammengepresste Saugschicht, wodurch nicht nur der Anwendungskomfort verbessert wird (das Produkt ist diskret), sondern vor allem der Urin besser im Inneren der Inkontinenzhilfe verteilt wird. Die Saugstärke wird durch die Verwendung von speziellen Superabsorbern bestimmt. Es handelt sich dabei um ein Bindemittel, das die Flüssigkeit in Gel umwandelt und den Uringeruch neutralisiert.
Nach einer ausführlichen Beratung mit unseren Kundenberatern wird Ihnen ein individuell zusammengestelltes Musterpaket zugesandt. So können Sie die Inkontinenzhilfen testen und entscheiden, welche für Sie die Richtige ist.
Bei Fragen zu den Inkontinenzhilfen wenden Sie sich an uns.
Die häufigste Ursache für das Durchdringen des Urins aus der Inkontinenzhilfe ist die falsche Saugkraft oder Konfektionsgröße. Um das Durchnässen zu vermeiden und den Tragekomfort zu sichern, kommt es auch auf die richtige Anlegetechnik an. Hier sollte beachtet werden, dass die Inkontinenzhilfen die richtige Größe haben und die seitlichen Auslaufsperren richtig am Körper anliegen und nicht verdreht sind.
Sprechen Sie gerne unsere Kundenberatung an. Wir helfen Ihnen die passende Inkontinenzhilfe zu finden.
Es gibt speziell geformte Inkontinenzhilfen, die für die Anatomie des Mannes bzw. der Frauen geformt sind. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne.
Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören Produkte, die für Hygiene und Infektionsschutz notwendig sind. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel (Hände/Flächen), Bettschutzeinlagen (Einweg/Mehrweg), Mundschutz und Schutzschürzen.
Der monatliche Sachleistungsanspruch der Pflegekasse beträgt 42 Euro und steht allen pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 zu, die zu Hause gepflegt werden.
Nein, die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist grundsätzlich eine Sachleistung der Pflegekasse. Sie können sich die Mittel nicht bar auszahlen lassen, sondern erhalten die Produkte im Wert von 42 € kostenlos direkt von uns.
Den Anspruch haben alle pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause (oder in einer WG) gepflegt werden, unabhängig davon, ob dies durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgt.
Die Beantragung ist unkompliziert: Sie müssen lediglich einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen, in dem Sie einen Leistungserbringer (wie uns) bevollmächtigen. Wir übernehmen dann alle weiteren Schritte und die monatliche Lieferung.
FFP2-Masken und medizinischer Mundschutz gehören zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und können somit im Rahmen des monatlichen Budgets von 42 € kostenlos bezogen werden.
Die Pflegekasse bezahlt Pflegehilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet sind und zur Erleichterung der Pflege beitragen. Dazu zählen zum einen zum Verbrauch bestimmte Produkte (bis 42 €).
Nein, Artikel des täglichen Bedarfs wie Duschgel, Seife oder Lotionen sind keine Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pauschale gilt nur für Produkte, die dem Schutz und der Hygiene dienen (Handschuhe, Desinfektion, Schutzschürzen etc.).
Sie bekommen die Pflegehilfsmittel, indem Sie einen Versorger wie die ADM GmbH mit der Abwicklung beauftragen. Wir stellen Ihnen monatlich Ihr individuelles Paket zusammen und liefern es kostenlos an Ihre Adresse.
Das monatliche Budget von 42 € ist nicht übertragbar auf den Folgemonat. Wenn Sie es in einem Monat nicht vollständig nutzen, verfällt der Restbetrag. Eine monatliche Bestellung bei uns sichert Ihnen die volle Leistung.
ADM GmbH
Weserstraße 20
36043 Fulda
Telefon: +49 (0) 661 480418754
Whatsapp:+49 (0)661 94253788
Telefax: +49 (0) 661 94250809
E-Mail: info@adm-fd.de
Montag bis Freitag:
08:00 – 18:00 Uhr
Kontaktieren Sie uns unverbindlich! Unser Serviceteam beantwortet Ihnen gerne alle Frage zu Ihrer Hilfsmittelversorgung.
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