Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Hygiene- und Schutzprodukte, die den Pflegealltag zu Hause erleichtern und die die Pflegekasse für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 mit aktuell bis zu 42 € pro Monat übernimmt. Zur Pflegehilfsmittel-Liste gehören: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Desinfektionstücher, medizinischer Mundschutz und FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen (Einweg und wiederverwendbar), Schutzschürzen, Schutzservietten sowie Fingerlinge.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, lindern Beschwerden oder ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung. Der Gesetzgeber unterscheidet in § 40 SGB XI zwei Gruppen: technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett oder Hausnotruf, meist leihweise) und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Letztere werden nach der Nutzung entsorgt und monatlich neu geliefert – sie bilden den Kern der bekannten Pflegehilfsmittel-Liste.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – die vollständige Liste
Folgende Produktgruppen können Sie im Rahmen des monatlichen Budgets kostenfrei beziehen:
- Einmalhandschuhe – schützen Hände zuverlässig vor Keimen und Verunreinigungen, erhältlich in den Größen S bis XL.
- Hände- und Flächendesinfektion – wirkt schnell gegen Bakterien, Viren und Pilze und sorgt für hygienisch saubere Hände und Oberflächen.
- Desinfektionstücher – reinigen und desinfizieren unterwegs, einzeln entnehmbar und sofort einsatzbereit.
- Medizinischer Mundschutz und FFP2-Masken – schützen vor Tröpfchen und Aerosolen – besonders bei erhöhter Infektionsgefahr.
- Bettschutzeinlagen – schützen Matratzen vor Nässe, wahlweise als saugstarke Einweg- oder als waschbare Mehrwegvariante.
- Schutzschürzen – bieten Nässeschutz bei Pflegearbeiten, als Einweg- oder wiederverwendbare Variante.
- Schutzservietten – schützen Kleidung und Haut bei pflegerischen Maßnahmen und werden nach Gebrauch entsorgt.
- Fingerlinge – schützen einzelne Finger bei der Wundversorgung oder bei hygienischen Anwendungen.
Nicht dazu zählen Artikel des täglichen Bedarfs wie Duschgel, Seife oder Lotionen – die Pauschale gilt ausschließlich für Produkte, die dem Schutz und der Hygiene in der Pflege dienen.
Wer hat Anspruch – und wie hoch ist das Budget?
Anspruch haben alle pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden – unabhängig davon, ob durch Angehörige oder einen Pflegedienst. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Wert von 42 € pro Monat. Es handelt sich um eine Sachleistung: Eine Barauszahlung ist nicht möglich, und ein nicht genutztes Budget verfällt am Monatsende.
So beantragen Sie Ihre Pflegehilfsmittel
Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse und bevollmächtigen einen Leistungserbringer wie die ADM GmbH. Wir übernehmen die Abwicklung, stellen Ihr individuelles Paket zusammen und liefern es zuzahlungs- und versandkostenfrei monatlich zu Ihnen nach Hause. Mehr dazu auf den Seiten Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel beantragen.