Pflegehilfsmittel beantragen Sie in wenigen Schritten: Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse und bevollmächtigen einen Leistungserbringer wie die ADM GmbH. Voraussetzung ist ein Pflegegrad von 1 bis 5 und häusliche Pflege. Der Leistungserbringer übernimmt anschließend die Abwicklung mit der Pflegekasse und liefert die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat kostenfrei nach Hause.
Voraussetzungen für die Versorgung
Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Pflegegrad – Es liegt ein anerkannter Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 vor.
- Häusliche Pflege – Die Pflege erfolgt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft – durch Angehörige oder mit einem Pflegedienst.
- Antrag – Bei der Pflegekasse wird ein Antrag auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gestellt.
In vier Schritten zur monatlichen Lieferung
- Schritt 1: Bedarf klären – In einem persönlichen Gespräch stellen wir Ihr individuelles Pflegehilfsmittel-Paket zusammen.
- Schritt 2: Antrag stellen – Sie beantragen die Leistung bei Ihrer Pflegekasse und bevollmächtigen uns als Leistungserbringer.
- Schritt 3: Genehmigung – Wir reichen die Unterlagen ein und übernehmen die komplette Kommunikation mit der Pflegekasse.
- Schritt 4: Lieferung – Nach der Genehmigung erhalten Sie Ihr Paket zuzahlungs- und versandkostenfrei monatlich nach Hause.
Was kostet die Versorgung?
Für Sie entstehen keine Kosten. Die Pflegekasse übernimmt zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu einem Wert von 42 € pro Monat als Sachleistung. Eine Zuzahlung oder Versandkosten fallen nicht an. Das Budget ist nicht auf den Folgemonat übertragbar – eine regelmäßige monatliche Bestellung sichert Ihnen die volle Leistung.
Welche Produkte sind enthalten?
Zur Auswahl stehen unter anderem Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Desinfektionstücher, Mundschutz und FFP2-Masken, Bettschutzeinlagen sowie Schutzschürzen. Die vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite Pflegehilfsmittel.