Medizinischer Mundschutz und FFP2-Masken sind zentrale Bestandteile des Infektionsschutzes, insbesondere im Gesundheitswesen und in öffentlichen Bereichen. Beide Maskentypen unterscheiden sich in Aufbau, Schutzwirkung und Anwendungsbereichen.
OP-Masken sind Einwegprodukte und sollten nach maximal 4 bis 8 Stunden oder sofort bei Durchfeuchtung gewechselt werden, um ihre Schutzwirkung zu erhalten. Sie sind nicht für eine Wiederverwendung vorgesehen.
FFP2-Masken sind in der Regel Einwegprodukte und dürfen nicht gewaschen oder chemisch desinfiziert werden, da dies die Filterleistung zerstört. Eine begrenzte, hygienisch einwandfreie Wiederverwendung ist nur unter Einhaltung strenger Herstellerhinweise und Hygienestandards möglich (z.B. nach Trocknungspausen).
Gebrauchte Einwegmasken sollten in einem verschlossenen Müllbeutel im Restmüll entsorgt werden, um eine mögliche Kontamination zu vermeiden. Sie gehören nicht in den Gelben Sack oder die Wertstofftonne.
Die FFP2-Maske bietet dank ihres hohen Filtergrads (mindestens 94%) und der engen Passform sowohl dem Träger als auch der Umgebung einen sehr hohen Schutz vor Aerosolen und Partikeln.
Eine Maske sollte sofort gewechselt werden, wenn sie durchfeuchtet, sichtbar verschmutzt oder beschädigt ist. Bei FFP2-Masken sollte die maximale Tragedauer (meist 8 Stunden) nicht überschritten werden.
Die Maske muss Mund, Nase und Kinn vollständig bedecken und sollte mit dem Nasenbügel so geformt werden, dass sie eng am Nasenrücken anliegt. Bei OP-Masken zeigt die farbige Seite in der Regel nach außen.
Ja, FFP2-Masken und OP-Masken gehören zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können Sie diese im Rahmen des monatlichen Pflegehilfsmittel-Budgets kostenfrei erhalten.
Nein, die OP-Maske liegt nicht dicht genug an und ist hauptsächlich zur Rückhaltung von größeren Tröpfchen konzipiert. Sie schützt nur begrenzt vor feinen, in der Luft befindlichen Aerosolen. Dafür ist eine FFP2-Maske notwendig.
Eine in Europa zugelassene OP-Maske muss die Kennzeichnung EN 14683 und die Klassifizierung (z.B. Typ I, Typ II oder Typ IIR) aufweisen. Sie muss zudem mit dem CE-Zeichen versehen sein.
ADM GmbH
Weserstraße 20
36043 Fulda
Telefon: +49 (0) 661 480418754
Whatsapp:+49 (0)661 94253788
Telefax: +49 (0) 661 94250809
E-Mail: info@adm-fd.de
Montag bis Freitag:
08:00 – 18:00 Uhr
Kontaktieren Sie uns unverbindlich! Unser Serviceteam beantwortet Ihnen gerne alle Frage zu Ihrer Hilfsmittelversorgung.
© 2025 | ADM GmbH | Alle Rechte vorbehalten
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Accessibility Widget. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen