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Pflegehilfsmittel beantragen

Anleitung, Anspruch & Kostenübernahme

So sichern Sie sich bis zu 42 € monatlich

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Diese werden von der Pflegekasse übernommen und unterstützen die tägliche Pflege zu Hause.

Doch viele Betroffene fragen sich:

  • Wie funktioniert der Antrag?
  • Wer hat Anspruch?
  • Welche Pflegehilfsmittel gibt es überhaupt?

Auf dieser Seite finden Sie eine komplette Anleitung, verständlich erklärt – und auf Wunsch übernehmen wir den Antrag für Sie.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder zur Hygiene beitragen.

Bei ADM erhalten Sie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese werden regelmäßig benötigt und von der Pflegekasse bezuschusst.

Beispiele:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Sie haben Anspruch, wenn:

  • ein Pflegegrad (1–5) vorliegt
  • die Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgt
  • eine gesetzliche Pflegeversicherung besteht

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt:

  • bis zu 42 € pro Monat
  • für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel Liste – diese Produkte sind enthalten

Zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln gehören:

  • Einmalhandschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Desinfektionstücher
  • Medizinischer Mundschutz
  • Schutzschürzen
  • Bettschutzeinlagen

Pflegehilfsmittel beantragen – Schritt für Schritt Anleitung

1.

Pflegegrad prüfen

Ein Pflegegrad ist Voraussetzung. Falls noch keiner vorliegt, muss dieser zuerst beantragt werden.

2.

Antrag stellen

Der Antrag kann direkt bei der Pflegekasse oder über einen Anbieter wie uns gestellt werden. Dies gilt auch, wenn Sie den Anbieter wechseln möchten.

3.

Antrag einreichen

Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag.

Tipp:
Antrag sorgfältig und vollständig ausfüllen – fehlerhafte oder unvollständige Anträge können zu Verzögerungen führen.

3.

Genehmigung erhalten

In den meisten Fällen erfolgt die Bewilligung schnell und unkompliziert.

5.

Monatliche Versorgung starten

Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel regelmäßig und bequem nach Hause geliefert.

Sie beziehen bereits Pflegehilfsmittel von einem anderen Anbieter?

Ein Wechsel zu ADM ist jederzeit möglich und für Sie völlig stressfrei. Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Anbieter unzufrieden sind oder einfach von unserem Service profitieren möchten, unterstützen wir Sie dabei:

  • Kein Aufwand für Sie:
    Wir kümmern uns um die Formalitäten des Wechsels.
  • Nahtlose Versorgung:
    Wir stellen sicher, dass Ihre Belieferung ohne Unterbrechung weiterläuft.
  • Einfache Umstellung:
    Nutzen Sie einfach unser Formular – mit Ihrer Unterschrift beauftragen Sie uns, die zukünftige Abwicklung und Belieferung für Sie zu übernehmen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Tipp: Sie müssen Ihren alten Vertrag oft nicht einmal selbst kündigen – das erledigen wir im Zuge der Neubeantragung bei der Pflegekasse für Sie.

Wir übernehmen den Antrag für Sie

Sie möchten sich nicht mit Formularen beschäftigen?
Dann übernehmen wir das für Sie.

Ihre Vorteile mit ADM:

Pflegehilfsmittel ohne Pflegegrad – geht das?

Ein Anspruch auf die monatlichen Pflegehilfsmittel besteht nur mit Pflegegrad.

Ohne Pflegegrad können Produkte zwar gekauft werden, eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist jedoch nicht möglich.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Die Bearbeitung durch die Pflegekasse dauert in der Regel wenige Tage bis einige Wochen.

Mitarbeiter am telefonieren am Arbeitsplatz

Jetzt Pflegehilfsmittel beantragen

Sichern Sie sich Ihre monatliche Versorgung – einfach, schnell und ohne Aufwand.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich Pflegehilfsmittel jedes Jahr neu beantragen?

Nein, in der Regel bleibt die Genehmigung bestehen.

Nein – ein Pflegegrad reicht aus.

Nach Genehmigung erfolgt die Lieferung automatisch.

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Füllen Sie einfach unser ADM-Formular aus, und wir informieren Ihre Pflegekasse über den Anbieterwechsel, damit Sie Ihre Pakete zukünftig von uns erhalten.

Ja, meist können Sie individuell auswählen.

Nein, die monatlichen 42 € für Pflegehilfsmittel können nicht ausgezahlt werden. Es handelt sich dabei um einen zweckgebundenen Zuschuss der Pflegekasse, der ausschließlich für sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vorgesehen ist. Das bedeutet, dass die Kosten nur für tatsächlich bezogene Produkte übernommen werden und nicht als Geldleistung ausgezahlt werden.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Pflegehilfsmittel entweder über einen Anbieter wie ADM zu beziehen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet, oder die Produkte selbst zu kaufen und die Belege zur Erstattung einzureichen. Am einfachsten ist in der Regel die Versorgung über einen Anbieter, da Sie sich dabei um nichts kümmern müssen.

Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie verschiedene Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenlos beantragen. Diese dienen vor allem der Hygiene und dem Schutz bei der häuslichen Pflege.

Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Desinfektionstücher, medizinischer Mundschutz, Schutzschürzen sowie Bettschutzeinlagen für den Einmalgebrauch. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Produkte bis zu einem Betrag von 42 € pro Monat.

Eine vollständige Übersicht der verfügbaren Produkte finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegehilfsmitteln.