Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
ADM GmbH Weserstraße 20 36043 Fulda
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Informations- und Verkaufsangebot von ADM GmbH auf www.adm-fd.de
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Über unsere Website www.adm-fd.de informiert ADM GmbHüber ihre Leistungen in den Bereichen Inkontinenzversorgung und Pflegehilfsmittel. Besucherinnen und Besucher erhalten einen Überblick über ein umfassendes Sortiment an Einlagen, Vorlagen, Windeln und Fixierhosen für unterschiedliche Bedürfnisse sowie über Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Handschuhe oder Schutzmasken. Ergänzend zeigen wir, wie die Versorgung durch Krankenkassen oder als Selbstzahler erfolgt, inklusive kostenfreier Beratung, Musterpaketen und direkter Lieferung nach Bewilligung. Darüber hinaus stellen wir unser digitales Kundenportal vor, das Bestellungen und Anträge besonders einfach macht. Persönliche Beratungen sind telefonisch oder per E-Mail möglich.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 09.09.2025 Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 09.09.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
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